Statuten und kompetenzen

Wie es in den Statuten festgelegt ist, zielt Saint-Louis Agglomeration darauf ab, in einem Solidaritätsraum eine Reihe von Kompetenzen anstelle der Mitgliedsgemeinden auszuüben.
Wie es gesetzlich vorgeschrieben ist, sind diese Kompetenzen in Pflichtkompetenzen, Wahlpflichtkompetenzen und fakultative Kompetenzen unterteilt.

Pflichtkompetenzen

Folgende Pflichtkompetenzen werden durch Saint-Louis Agglomeration ausgeübt:

  • Bestimmung von Maßnahmen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung
  • Raumplanungspolitik für den gemeinschaftlichen Raum
  • Soziales Gleichgewicht in der Wohnraumversorgung
  • Stadt- und Wohnungsbaupolitik
  • Aufbau, Unterhalt und Betrieb der Standplätze für die Fahrenden
  • Sammlung und Behandlung der Haushaltsabfälle und ähnlicher Abfälle

Wahlpflichtkompetenzen

Folgende Wahlpflichtkompetenzen sind von Saint-Louis Agglomeration gewählt worden:

  • Aufbau, Gestaltung und Unterhalt des Straßennetzes von gemeinschaftlicher Bedeutung, und Aufbau oder Gestaltung und Betrieb von Parkplätzen von gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Umweltschutz und -verbesserung und Schutz und Aufwertung des Lebensraumes
  • Aufbau, Gestaltung, Unterhalt und Betrieb von Kultur- und Sporteinrichtungen von gemeinschaftlicher Bedeutung
  • Entwicklung von sozialen Maßnahmen von gemeinschaftlicher Bedeutung

Fakultative kompetenzen

Andere statutengemässe Kompetenzen werden auch ausgeübt:

  • Tourismus
  • Gesundheit
  • Neuen Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Bevölkerungsschutz
  • Bündelung Zusammenführung der Mittel und Schaffung von gemeinsamen Dienststellen
  • Dienstleistungen
  • Bauherrschaftsübernahme
  • Beihilfen und Subventionen
  • Unterstützung öffentlicher Einrichtungen, die im Einklang mit den Kompetenzen von Saint-Louis Agglomeration sind auf dieselben Ziele wie jene der Communauté d’Agglomération hinarbeiten
  • Förderung der elsässischen Kultur und Sprache
  • Aufwertung des kulturellen Erbes von Saint-Louis Agglomeration